Rentenberatung
Gesetzliche Rente, Versorgungswerke, betriebliche Altersversorgung – prüfen, planen, durchsetzen

Die Rentenversicherung berät neutral – und entscheidet zugleich über Ihren Antrag. Wir stehen nur auf Ihrer Seite. Als zugelassener Rentenberater darf Christian Cremers Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung, der Knappschaft-Bahn-See, den Versorgungswerken und den Zusatzversorgungskassen vertreten, Widerspruch einlegen und vor dem Sozialgericht klagen.

 

Unser Angebot umfasst die Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RDG).

 

 

„Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.“

Deutscher Bundestag, Drucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980

 

Vor der Rente: planen und Lücken schließen

  • Kontenklärung: 
    Wir prüfen Ihren Versicherungsverlauf Zeile für Zeile und lassen fehlende Zeiten vormerken – Schul- und Hochschulausbildung, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Wehr- und Zivildienst, Zeiten im Ausland.

  • Rentenbeginn und Rentenart: 
    Regelaltersrente, Rente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Teilrente mit Hinzuverdienst – wir rechnen die Varianten durch und zeigen, welche sich für Sie lohnt.

  • Freiwillige Beiträge und Ausgleichszahlungen: 
    Wann sich Nachzahlungen oder der Ausgleich von Abschlägen rechnen – und wann nicht.

  • Versorgungswerke und Betriebsrente: 
    Zusammenspiel von gesetzlicher Rente, berufsständischer Versorgung (Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater) und betrieblicher Altersversorgung.

Wenn die Gesundheit nicht mehr mitmacht

  • Erwerbsminderungsrente: 
    Antragstellung erst nach umfassender Prüfung der medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen – das schützt Sie vor einem aussichtslosen Antrag und unnötigem Aufwand. 
    Anschließend: Vorbereitung auf die Begutachtung, Prüfung des Gutachtens, Widerspruch. Wir kennen die Maßstäbe, nach denen Gutachter entscheiden. Klageverfahren zur Erwerbsminderungsrente nehmen wir derzeit nicht neu an.

  • Schwerbehindertenrecht: 
    Grad der Behinderung, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche – und der vorgezogene Rentenbeginn, der daran hängt.

  • Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle: 
    Verletztenrente und Berufskrankheitenverfahren bei den Berufsgenossenschaften. Berufskrankheitenverfahren sind mit hohem Aufwand verbunden; wir übernehmen sie nur nach einer umfangreichen Vorabprüfung von Erfolgsaussicht und Aufwand.

Nach einem Todesfall

  • Witwen-, Witwer- und Waisenrenten: 
    Antrag, Sterbevierteljahr, Einkommensanrechnung, Rentensplitting – auch bei ausländischen Zeiten.

 

Bescheid erhalten? Prüfen lassen.

Rentenbescheide sind selten falsch gerechnet – aber oft falsch gefüttert: fehlende Zeiten, falsch bewertete Ausbildung, nicht berücksichtigter Versorgungsausgleich, falsche Zurechnungszeit. Wir prüfen Bescheide innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat und legen, wenn nötig, Widerspruch ein. Bei Erfolg erstattet die Behörde unsere Kosten ganz oder teilweise (§ 63 SGB X).

 

Klageverfahren vor den Sozialgerichten dauern häufig mehrere Jahre und sind mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Wir führen sie deshalb nur nach einer umfangreichen Vorabprüfung von Erfolgsaussicht, Verfahrensdauer und Kosten – das Ergebnis besprechen wir offen mit Ihnen.


Für Unternehmen und Berufskollegen

  • Statusfeststellung: 
    Sozialversicherungsrechtlicher Status von Geschäftsführern, mitarbeitenden Familienangehörigen und freien Mitarbeitern – Vertretung gegenüber der Clearingstelle.

  • Altersteilzeit, Flexirente, betriebliche Altersversorgung: 
    Beratung für Arbeitgeber, Personalabteilungen, Betriebs- und Personalräte.

  • Zweitmeinung und Prozessbegleitung: 
    Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ziehen uns bei komplexen Renten- und Sozialrechtsfällen hinzu.

  • Gutachten: 
    Rentenberechnungen und Auskünfte für Gerichte, Kanzleien und Unternehmen.

Seminare und Vorträge

Inhouse-Seminare für Unternehmen (z. B. Flexirente, Rente und Hinzuverdienst, Altersteilzeit), Seminare für Bildungsträger (Rentenversicherungsrecht, Verfahrensrecht) und Fachvorträge für Verbände, Hochschulen und Vereine.

 

Krankenversicherung im Ruhestand

Mit dem Rentenbeginn stellt sich auch die Frage der Krankenversicherung neu. Ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, entscheidet darüber, welche Einnahmen beitragspflichtig sind – und damit darüber, was von Ihrer Rente und Ihren übrigen Einkünften bleibt.

 

Wir beraten Sie umfassend. Dazu gehören unter anderem:

  • Prüfung der Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner

  • Auswirkungen verschiedener Einkommensarten auf die Krankenversicherung – etwa Betriebsrenten, Arbeitseinkommen, Miet- oder Kapitalerträge

  • Renten in der freiwilligen Krankenversicherung

  • Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater, um den sozialrechtlich optimalen Weg zu finden

Warum ein Rentenberater?

Das Sozialversicherungsrecht ist umfangreich und ändert sich laufend. Rentenberater sind auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert – es ist unser tägliches Handwerk.

 

Was Rentenberater auszeichnet

Gesetzlich geregelt

registriert nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz beim Bundesamt für Justiz und öffentlich einsehbar unter www.rechtsdienstleistungsregister.de

Fortgebildet

nachgewiesen durch die jährliche Fortbildungsbescheinigung des Bundesverbandes der Rentenberater

Vertretungsbefugt

im Rahmen der Registrierung gegenüber den Sozialversicherungsträgern und Behörden sowie vor den Sozial- und Landessozialgerichten

 

Unabhängig

Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen.

Vertraulich

Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich.

Abgesichert 

mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung

Mit Zeit für Sie

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und erklären verständlich, was in Ihrem Fall gilt.


Der Deutsche Bundestag hat die Bedeutung des Berufsstands bereits 1980 hervorgehoben: „Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechtes im Rechtsleben – insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten – als unentbehrlich erwiesen.“ (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.06.1980)


Wo sich eine Prüfung besonders lohnt

Bei so vielen Regeln können sich in Bescheiden leicht Fehler einschleichen. Eine fachkundige Prüfung lohnt sich vor allem hier:

  • Versicherungsverlauf
    fehlende oder falsch bewertete Zeiten, etwa für Ausbildung, Kindererziehung, Pflege, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Beschäftigung im Ausland

  • Leistungen mit medizinischen Voraussetzungen

    Erwerbsminderungsrente, Pflegegrad, Grad der Behinderung und Renten der Unfallversicherung hängen von Gutachten ab – hier kommt es auf jedes Detail an.

  • Zeiten nach dem Fremdrentengesetz

    Bei Spätaussiedlern entscheidet die richtige Einstufung von Qualifikation und Wirtschaftsbereich über die Höhe der Rente.

  • Versorgungsausgleich

    Ältere Entscheidungen beruhen oft auf Werten, die sich bis zum Rentenbeginn verändert haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie abgeändert werden – mit spürbaren Auswirkungen auf die Rente.

Ob Rente, Pflege, Unfallversicherung oder Versicherungsfragen: Eine unabhängige Prüfung schafft Klarheit – am besten, bevor Fristen ablaufen.


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