Kosten & Ablauf
Vorher vereinbart, nachvollziehbar abgerechnet

So läuft es ab

1. Anfrage

Sie rufen an, schreiben eine E-Mail oder nutzen das Kontaktformular. Schicken Sie gern gleich den Bescheid oder das Schreiben mit, um das es geht.

2. Erstgespräch

Wir klären Ihr Ziel, schätzen die Erfolgsaussichten ein und nennen Ihnen den Kostenrahmen – in Straelen, bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Video.

3. Vergütungsvereinbarung

Bevor wir tätig werden, halten wir Leistung und Vergütung schriftlich fest.

4. Umsetzung

Wir fordern Unterlagen und Akten an, stellen Anträge, führen Widerspruch oder Klage und informieren Sie über jeden Schritt.

 

Was die Beratung kostet – Klarheit von Anfang an

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt für uns mit Transparenz. Deshalb informieren wir Sie bereits vor Beginn unserer Tätigkeit über die voraussichtlich entstehenden Kosten. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über unsere wichtigsten Beratungs- und Leistungsangebote. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Erstberatung – ab 220 €

In einem persönlichen Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen, klären die wesentlichen rechtlichen Fragen und besprechen gemeinsam die möglichen nächsten Schritte.

Beratung für Ehepaare – ab 350 €

Bei einer gemeinsamen Beratung von Ehepaaren bieten wir eine umfassende rechtliche Einschätzung Ihres individuellen Anliegens.

Beratung inklusive Rentenantragstellung – ab 300 €

Die Beratung sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung und Stellung des Rentenantrags.

 

Übernahme eines Verfahrens – ab 450 €

Sollten Sie eine weitergehende rechtliche Vertretung wünschen – Widerspruch, Klage, Verfahren vor Behörden –, übernehmen wir Ihr Verfahren ab 450 €

Versicherungs- und 
Finanzberatung

Zeithonorar oder Pauschale nach Vereinbarung – keine Provisionen.

Pflegeberatung

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI und Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind für Versicherte kostenfrei; weitergehende Beratung nach Vereinbarung

 

Die tatsächlichen Kosten richten sich nach Art, Umfang und Schwierigkeit des jeweiligen Mandats sowie dem damit verbundenen Arbeitsaufwand. Die konkrete Vergütung besprechen wir vor Übernahme des Mandats transparent mit Ihnen und halten sie schriftlich fest. Für die Vertretung gilt im Übrigen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für Rentenberater entsprechend anzuwenden ist; die Gebühren hängen vom Umfang der Tätigkeit ab, nicht vom Streitwert.

 

Widerspruch & Klage

Ist der Widerspruch erfolgreich, muss die Behörde einen Teil unserer Kosten erstatten (§ 63 SGB X). Vor dem Sozialgericht fallen für Versicherte keine Gerichtskosten an (§ 183 SGG); bei Erfolg trägt die Gegenseite unsere Vergütung. Klageverfahren führen wir nur nach einer umfangreichen Vorabprüfung, da sie mit einer sehr langen Verfahrensdauer und hohen Kosten verbunden sind.

Rechtsschutzversicherung

Sind Sie rechtsschutzversichert, klären wir für Sie die Kostenübernahme für das Widerspruchs- oder Klageverfahren mit Ihrer Versicherung und holen die Deckungszusage ein.

Kostenübernahme 
durch den Arbeitgeber

In manchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Rentenberatung, etwa im Zusammenhang mit Altersteilzeit oder dem Übergang in die Rente. 

 

Sprechen Sie uns an.

 

Persönlich. Transparent. Verlässlich. – Wir legen Wert darauf, dass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Kosten für unsere Tätigkeit entstehen. Bei Fragen zu unseren Honoraren oder zu den voraussichtlichen Kosten Ihres konkreten Anliegens sprechen Sie uns gerne an.


Steuer-Tipp

Kosten der Rentenberatung, die mit Ihrer gesetzlichen Rente, einer Betriebsrente oder dem Versorgungswerk zusammenhängen, sind als Werbungskosten abziehbar (§ 9 EStG). Das Bundesministerium der Finanzen hat dies mit Schreiben vom 20.11.1997 (IV B 5 – S 2255 – 356/97) festgelegt und in seiner Positivliste vom 10.03.2022 unter Nr. 947 bestätigt, dass dieser Erlass weiterhin gilt. Kosten für die Beratung zu Vorsorgeverträgen sind in der Regel nicht abziehbar; wir weisen die Anteile in der Rechnung getrennt aus.

 

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Bei laufenden Fristen behandeln wir Ihr Anliegen vorrangig. Im Übrigen bemühen wir uns um einen Termin innerhalb von sechs Wochen. 

 

Bitte beachten Sie: Derzeit sind unsere Kapazitäten stark ausgelastet, sodass wir Termine nur nach vorheriger Rücksprache anbieten können. 

 

Bitte kommen Sie nicht ohne Termin in die Kanzlei – im Interesse aller Mandanten arbeiten wir ausschließlich mit Terminen.

Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?

Den aktuellen Bescheid oder das Schreiben, um das es geht, und – falls vorhanden – Versicherungsverlauf oder Renteninformation. Alles andere fordern wir an.

Beraten Sie auch außerhalb von Straelen?

Ja. Telefonisch und per Video bundesweit; Gerichtstermine nehmen wir vor Sozialgerichten in ganz Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus wahr.

Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren?

Die Behörde hat in der Regel drei Monate Zeit; in begründeten Fällen, etwa wenn umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind, auch länger. 

 

Wir mahnen an und erheben auf Wunsch Untätigkeitsklage, wenn die Frist ohne zureichenden Grund überschritten wird.

Führen Sie auch Klageverfahren?

Ja – aber nur nach einer umfangreichen Vorabprüfung. Klageverfahren vor den Sozialgerichten dauern häufig mehrere Jahre und sind mit hohen Kosten verbunden; wir prüfen deshalb vorab genau, ob Erfolgsaussicht, Verfahrensdauer und Kosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Klageverfahren zur Erwerbsminderungsrente nehmen wir derzeit nicht neu an.

Was unterscheidet Sie von der Beratung der Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung berät neutral und entscheidet zugleich. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen – und dürfen Widerspruch und Klage führen.

 

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