Versorgungsausgleich
Damit die Scheidung nicht Ihre Rente kostet

Beim Versorgungsausgleich werden die in der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen den Ehegatten geteilt – gesetzliche Rente, Betriebsrenten, Versorgungswerke, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, private Renten, Riester- und Rürup-Verträge. Es geht regelmäßig um Beträge von mehreren zehntausend Euro über die Rentenlaufzeit. Grundlage sind die Auskünfte der Versorgungsträger – und die sind erstaunlich oft fehlerhaft oder unvollständig.

 

Was wir für Sie tun

  • Auskünfte prüfen: 
    Wir kontrollieren die Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung, der Betriebsrenten, Zusatzversorgungskassen, Versorgungswerke und privaten Versicherer auf rechtliche und rechnerische Richtigkeit – einschließlich fehlender Zeiten im Versicherungskonto.

  • Im Scheidungsverfahren beraten: 
    Wir bewerten die wirtschaftlichen Folgen, prüfen die gerichtliche Berechnung und zeigen Alternativen auf – etwa Ausschluss, Teilausschluss oder Verrechnung mit Vermögen. Ihren Anwalt unterstützen wir mit Berechnungen und Stellungnahmen.

  • Vereinbarungen gestalten: 
    Ehegatten dürfen den Versorgungsausgleich weitgehend selbst regeln (notariell oder vor Gericht). Wir rechnen, ob eine Vereinbarung für Sie günstiger ist als die schematische Teilung.

  • Alte Entscheidungen abändern: 
    Entscheidungen nach altem Recht oder mit stark veränderten Werten können auf Antrag korrigiert werden – mit spürbaren Auswirkungen auf die Rente.

  • Vor dem Scheidungsantrag: 
    Je früher die Beratung, desto größer der Gestaltungsspielraum – besonders bei langen Ehen, Selbständigen, Beamten und großen Betriebsrenten.

 

Für wen

Für Ehegatten vor, während und nach der Scheidung, für Rechtsanwälte und Notare als Zweitmeinung und Berechnungspartner. Bundesweit – persönlich, telefonisch oder per Video.
 

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