Grüne Branche
Rente, Unfallversicherung und Berufskrankheiten bei der SVLFG –
für Landwirtschaft, Gartenbau, Forst und Weinbau
Die soziale Sicherung der Grünen Branche folgt eigenen Regeln: Die Landwirtschaftliche Alterskasse ist eine Teilsicherung, die Unfallversicherung der SVLFG hat eigene Verfahren, und mitarbeitende Familienangehörige fallen oft durch das Raster. Wir kommen selbst aus einer Gärtnerfamilie am Niederrhein und kennen die Betriebe, die Arbeit und die Versicherungsträger.
Alterssicherung der Landwirte
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten der Landwirtschaftlichen Alterskasse
Kontenklärung, Anerkennung von Fremdzeiten, Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rentenversicherung
Befreiung von der Versicherungspflicht, Beitragszuschuss, Rentenauskünfte und Bescheidprüfung
Unfallversicherung und Berufskrankheiten
Arbeits- und Wegeunfälle: Verletztengeld, Verletztenrente, Pflegegeld, MdE-Bewertung, Rentennachprüfung
Berufskrankheiten aller Art – z. B. Kniegelenksarthrose (BK 2112), Hüftgelenksarthrose (BK 2116), Wirbelsäulenerkrankungen (BK 2108), Lärmschwerhörigkeit (BK 2301), Hauterkrankungen (BK 5101)
Prüfung der beratungsärztlichen Stellungnahmen und Gutachten, Akteneinsicht, Widerspruch und Klage
Berufskrankheitenverfahren sind mit hohem Aufwand verbunden. Wir übernehmen sie nur nach einer umfangreichen Vorabprüfung, ob Erfolgsaussicht und Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen – das sagen wir Ihnen im Erstgespräch offen.
Familie und Betrieb
Versicherungspflicht und Rentenansprüche mitarbeitender Ehegatten und Familienangehöriger
Hofübergabe und Altenteil: Auswirkungen auf Rente, Kranken- und Pflegeversicherung der übergebenden und der übernehmenden Generation
Kindererziehungs- und Pflegezeiten im Betrieb
Für wen
Für Betriebsleiter, Ehegatten, Altenteiler, Hinterbliebene und mitarbeitende Familienangehörige – bundesweit, persönlich, telefonisch oder per Video.